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   OLG Zweibrücken, 07.02.1980 - 6 UF 78/79   

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https://dejure.org/1980,6034
OLG Zweibrücken, 07.02.1980 - 6 UF 78/79 (https://dejure.org/1980,6034)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.02.1980 - 6 UF 78/79 (https://dejure.org/1980,6034)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 6 UF 78/79 (https://dejure.org/1980,6034)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändung einer Unterhaltsforderung und Taschengeldforderung ; Taschengeldanspruch einer nicht berufstätigen Ehefrau

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1360a
    Unterhaltsrecht; Taschengeldanspruch einer Hausfrau.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 445
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 19.05.1978 - 5 UF 296/78

    Pfändbarkeit eines Unterhaltsanspruchs in Höhe des Taschendgeldanspruchs; Bindung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.1980 - 6 UF 78/79
    Es handelt sich um eine Familiensache, da durch die Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung der Charakter der gepfändeten Forderung als Unterhalts- und Taschengeldforderung nicht geändert worden ist (ebenso OLG Hamm FamRZ 1978, 602).
  • OLG Hamm, 11.11.1985 - 4 UF 391/85

    Pfändung des angeblichen Anspruchs eines Ehegatten gegen den anderen auf

    Von dem Restbetrag in Höhe von 1.560,-- DM könne der Beklagte seiner Ehefrau ein Taschengeld bezahlen, das nach der Entscheidung des OLG Zweibrücken in FamRZ 1980, 445, 446 5 % des Nettoeinkommens des Beklagten betrage.

    Zwar steht einer nicht berufstätigen Ehefrau gegen ihren Ehemann im allgemeinen ein Anspruch auf Taschengeld zu, wie es der gefestigten Meinung in Literatur und Rechtsprechung entspricht (vgl. Palandt/Diederichsen a.a.O., Anm. 1, c; Soergel/Lange, BGB-Kommentar, 11. Aufl. 1981, § 1360 a BGB Rn. 8; Münchener Kommentar zum BGB, Band 5, 1978, § 1360 a BGB Rn. 16; Göppinger, Unterhaltsrecht, 4. Aufl. 1981, Rn. 462; Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts, 6. Aufl. 1983, Rn. 199; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 445 f.; OLG Hamm FamRZ 1978, 602 f.; OLG Celle NJW 1962, 1731 f.; RGZ 97, 286 ff., 289), wobei das Taschengeld durchgehend so definiert wird, daß der Anspruchsberechtigte damit seine reinen Privatinteressen befriedigen kann, ohne dem Ehegatten über die Art der Verwendung Rechenschaft zu schulden.

  • OLG Celle, 11.12.1985 - 17 WF 188/85
    Diese Auffassung wird - soweit ersichtlich - einhellig von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (vgl. OLG Koblenz NJW 1961, 2166; OLG Celle NJW 1962, 1731; MDR 1973, 322; OLG Hamm Rpfleger 1965, 239; OLGZ 1979, 240; OLG München OLGZ 1975, 58; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 263; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 445; OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 498 - obiter dictum; OLG Stuttgart FamRZ 1983, 940).

    Die Frage, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Pfändung nach § 850b ZPO gegeben sind, ist - da sich in dem Fall die eventuelle Unpfändbarkeit nicht aus der "eigenen materiellen Rechtsstellung des Schuldners« ergibt (vgl. dazu die schon von dem Amtsgericht herangezogene Entscheidung RGZ 93, 74, 78) - ausschließlich von dem Vollstreckungsgericht zu entscheiden (vgl. etwa BGH NJW 1970, 282, 283; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 445, 446; OLG München FamRZ 1981, 449, 450).

  • OLG Bamberg, 25.02.1988 - 2 UF 310/87
    a) In dem vorliegenden Verfahren, einem sog. Drittschuldnerprozeß, ist lediglich noch zu prüfen, ob und in welcher Höhe die gepfändete Forderung dem Schuldner zusteht, denn gepfändet und überwiesen wird stets nur die angebliche Forderung (Thomas/Putzo, ZPO 14. Aufl. § 829 Anm. 4 b; Stöber in Zöller, ZPO 15. Aufl. § 829 Rdn. 4); dagegen obliegt die Prüfung der Pfändbarkeit einer Forderung (hier also des Anspruchs auf Taschengeld, §§ 850, 850b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 851 ZPO) - nach nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ausschließlich dem Vollstreckungsgericht (BGHZ 66, 79; BGH NJW 1970, 282; OLG Hamm FamRZ 1978, 602, 603; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 445, 446; OLG München FamRZ 1981, 449, 450; OLG Celle FamRZ 1986, 196; Diederichsen in Palandt, BGB 47. Aufl. § 1360a Anm. 1 c; Lange in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1360a Rdn. 8; ebenso wohl Münzberg in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 850b Rdn. 12; Stöber, aaO § 850 Rdn. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 46. Aufl. § 850b Anm. 6 A b).

    Die nichterwerbstätige Ehefrau des Beklagten hat diesem gegenüber neben dem Anspruch auf Naturalunterhalt auch einen Anspruch auf ein in bar zu zahlendes, keiner Abrechnungspflicht unterliegendes, angemessenes Taschengeld (§ 1360a Abs. 1 BGB; Göppinger, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 462; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 3. Aufl. Rdn. 189; Köhler, Familienrecht 7. Aufl. Rdn. 260; Diederichsen, aaO § 1360a Anm. 1 c); es beträgt 5% des anrechenbaren Einkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten (OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 445; OLG München FamRZ 1981, 449, 450; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht S. 11.9; Kalthoener/ Büttner, aaO; Diederichsen, aaO).

  • OLG München, 14.03.1988 - 3 W 877/88

    Pfändung des Taschengeldanspruchs einer Ehefrau unter Berücksichtigung der

    offen gelassen von - OLG Hamm, FamRZ 1978, 602, FamRZ 1985, 407 und FamRZ 1986, 357; OLG München, FamRZ 1981, 449; OLG Zweibrücken, FamRZ 1980, 445; LG Oldenburg, RPfl 1980, 352.
  • OLG Saarbrücken, 10.11.1995 - 6 WF 72/95

    Vorläufige Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil

    Daß es das Familiengericht unter den hier gegebenen Umständen als die dem Kindeswohl zuträglichste Lösung angesehen hat, wenn beide Kinder zusammen bei einem Elternteil aufwachsen, findet angesichts des für eine Sorgerechtsentscheidung maßgeblichen und mitzuberücksichtigenden Kriteriums der Geschwisterbindung (§ 1671 Abs. 2 S. 2 2. Halbs.; vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 10.2.1988, 6 UF 6/88 So und 13.6.1989, 6 UF 78/79 So; MünchKomm/Hinz, BGB , 3. Aufl., § 1671 , Rz. 41) die Billigung des Senats.
  • OLG München, 05.02.1981 - 26 UF 774/80
    Der Drittschuldnerprozeß, in dem die Klägerin den gepfändeten und ihr zur Einziehung überwiesenen Unterhalts-(Taschengeld-)anspruch des Schuldners gegen die Beklagte als dessen Ehegatten geltend macht, ist eine Familiensache (OLG Hamm FamRZ 1978, 602; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 445).
  • AG Goslar, 29.07.1987 - 13 F 43/87

    Umfang der Unterhaltsverpflichtung einer Mutter gegenüber ihren Kindern aus

    Er wird im allgemeinen mit 5 % des bereinigten Nettoeinkommens des verdienenden Ehegatten angenommen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1980, 445).
  • AG Eschwege, 05.01.1996 - 5 F 255/95
    Einen Taschengeldanspruch hat die Bekl. gegen ihren jetzigen Ehemann nach gefestigter Meinung in Literatur und Rspr. nur, wenn sie selbst nicht berufstätig ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1980, 445 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1981 - 4 WF 145/81
    Dem Unterhaltsberechtigten kann nicht mit dem Hinweis darauf, daß die Bilanzierung üblicherweise erst längere Zeit nach Abschluß des jeweiligen Bilanzierungszeitraums erfolgt, die rechtzeitige Befriedigung berechtigter Unterhaltsansprüche verweigert werden (OLG Hamm FamRZ 1980, 445 ff).
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